Die folgenden Regelungen sollen
das Zusammenleben in der Schule erleichtern. Daher liegt es im Interesse aller,
die Hausordnung zu beachten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des
Schulgesetzes.
A. Beginn des Unterrichts
1.Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet. Die Schüler und
Schülerinnen halten sich auf dem Schulhof Südseite auf bzw. gehen (spätestens
um 7.25 Uhr) in ihre Klassen.
2.Wenn 5 Minuten nach Stundenbeginn die Lehrkraft noch nicht
eingetroffen ist, meldet der Klassensprecher bzw. Klassensprecherin dies im
Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
B. Pausen
1.In den großen Pausen gehen Unter- und
Mittelstufenschüler/innen auf kürzestem Wege auf die Schulhöfe. Die Lehrkraft
verlässt als letzte den Klassenraum. Sie entscheidet über den Verbleib von
Schülern/innen im Klassenraum (Gehbehinderung u.a.). Schülerbesprechungen
können dort nur in Gegenwart einer Lehrkraft stattfinden.
2.Oberstufenschüler können in den großen Pausen im Gebäude
bleiben.
3.Der SV-Raum ist in den großen Pausen nur für SV-Mitglieder
da.
4.Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist den
Schüler/innen der Sekundarstufe I nicht gestattet. Eine Ausnahmegenehmigung
kann von der Hofaufsicht erteilt werden.
5.Die Regenpause wird unmittelbar nach dem Gongzeichen zur
großen Pause durch erneutes Ertönen des Gongs bekannt gegeben. Die
Schüler/innen halten sich dann in ihren Klassen oder im davor liegenden Flur
auf.
6.In den kleinen Pausen bleiben die Schüler/innen im
Klassenraum.
7.Das Werfen von Schneebällen oder das Schlindern ist auf dem
gesamten Schulgelände aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
C. Schulgebäude und Klassenraum
1.Das
Zusammenleben vieler auf begrenztem Raum macht es erforderlich, dass niemand
den anderen durch Lärmen, Toben und Laufen stört, belästigt oder gefährdet.
2.Einrichtungen
und Lehrmittel sind schonend zu behandeln. Schäden müssen sofort dem
Klassenlehrer und dem Hausmeister gemeldet werden.
3.Aus
Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Fensterbänken und auf den Geländern
untersagt.
4.Es ist Aufgabe
einer jeden Klasse, ihren Raum sauber und ordentlich zu halten. Die Tafel ist
nach jeder Stunde zu reinigen. In den Kurs- und Fachräumen sorgt die Lehrkraft
am Ende ihres Unterrichts für die Tafelsäuberung.
5.Benutzung der
Toiletten: In den großen Pausen werden nur die Hoftoiletten benützt. Die
Toiletten sind keine Aufenthaltsräume; alle Schüler/innen sind für die
Sauberkeit mit verantwortlich.
6.Im
Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück ist das Rauchen untersagt.
7.Hofreinigung:
In jeder Woche ist eine Klasse bzw. ein LK für die Reinigung der Pausenhöfe und
des Schulgeländes verantwortlich. Ein gesonderter Reinigungsplan regelt die
Organisation.
D. Ende des Unterrichts
1.Nach
Beendigung des Unterrichts räumen die Schüler/innen ihren Arbeitsplatz auf
(Abfälle unter den Tischen entfernen) und stellen an Reinigungstagen (Mo., Mi.,
Fr.) die Stühle auf die Tische oder schieben sie in die Halterungen und
verlassen das Schulgebäude
2.Klassen- und
Fachräume sind nach der letzten in ihnen stattfindenden Unterrichtsstunde, die
Kursräume nach der 6. bzw. 7. Stunde abzuschließen.
3.Bei
Unterrichtsschluss vor der 6. Stunde und nach Schulschluss halten sich
Fahrschüler und Fahrschülerinnen bei Verbleib in der Schule im Aufenthaltsraum
auf, bis sie nach Hause fahren können bzw. bis zum Beginn des Sportunterrichts
am Nachmittag.
4.Spiele auf dem
Schulhof sind bei Unterrichtsschluss vor der 6. Stunde und in Freistunden nicht
erlaubt (Lärmbelästigung).
5.Die
Klassenbücher werden am Schulwochenende im vorgesehenen Schrank gegenüber vom
Sekretariat eingeordnet und montags wieder abgeholt.
E. Anhang
Die dieser Hausordnung angehängte
IT-Nutzungsordnung und die Hinweise und Bedingungen zur Nutzung der
Lernplattform lo-net² sind Bestandteile dieser Hausordnung. Die schriftliche
Anerkennung der IT-Nutzungsordnung und die schriftliche Einverständniserklärung
zur lo-net²-Anmeldung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine schulische
Nutzung aller Möglichkeiten der neuen IT-Medien an unserem Gymnasium.