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Mofa

 

Mofakurse am Gymnasium der Stadt Meschede

 

Bereits seit 1985 gibt es einen Runderlass des Kultusministers, der festlegt, dass neben der Radfahrausbildung an den Grundschulen auch Mofakurse für Schüler der Klasse 9 angeboten werden sollen. Diese Kurse zielen darauf hin, dass der Jugendliche „verantwortungsbewusst und angemessen vorbereitet am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen kann" (Zitat aus dem erwähnten RdRrl. d. KM. v. 29.10.1985).

Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass im Laufe von 18 bis 20 Doppelstunden (dies entspricht etwa einem Schulhalbjahr) sowohl in theoretischer Vorbereitung als auch in praktischen Übungen die Verhaltensnormen vorgestellt und eingeübt werden, die für eine sichere Teilnahme am Verkehrsgeschehen notwendig sind.

Zur Theorie gehören nicht nur die Regeln der Straßenverkehrsordnung, die dem Mofafahrer in einigen Paragrafen besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen („Verkehrsregeln"). Es muss auch besprochen werden, wer überhaupt ein Mofa fahren, darf („Fahrberechtigung und Prüfbescheinigung") und welche Papiere nötig sind („Betriebserlaubnis und Versicherungsnachweis"). Und natürlich, womit das Fahrzeug ausgerüstet sein muss („Zulassungsbestimmungen"). Wenn man die Zeitung aufschlägt, um die Polizeiberichte zu studieren, zeigt sich, dass ebenso großer Wert auf die Frage gelegt werden muss, womit ein Mofa nicht ausgerüstet sein darf, damit aus den erlaubten 25 Kilometern pro Stunde nicht ein Vielfaches wird („Frisieren").

Darüber hinaus aber werden auch die vielfältigen Gefährdungen nicht vergessen, denen die Mofafahrer tagtäglich in ganz besonderem Maße ausgesetzt sind. Sie erleben es immer wieder, dass sie die Schwächeren sind und deren Daseinsberechtigung auf den Straßen äußerst begrenzt zu sein scheint („Gefahrenlehre").

Häufig gefährden sich aber besonders die jugendlichen Mofafahrer auch selbst, indem sie sich durch Alkoholgenuss „gestärkt" auf das Zweirad schwingen und losfahren. Da wird, oft mit Freunden zusammen, alles aus dem Fünfzigkubikzentimeter-Motor herausgeholt, was drinsteckt („Verhalten in der Gruppe").

Die Fahrpraxis kann selbstverständlich nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingeübt werden. Dafür muss der „Schonraum" Übungsplatz herhalten. Dort wird in aller Ruhe probiert, angefangen beim Anlassen, über das Anfahren, das Geradeausfahren (auch über das Spurbrett), das Kurvenfahren (Slalomstrecke und Kreisstange), das Wenden (im „Flaschenhals") (Bild oben) bis zum punktgerechten Anhalten. Und wenn die Anfangsschwierigkeiten weitgehend überwunden sind, geht es weiter zu Übungen an Kreuzungen und Einmündungen mit und ohne Beschilderung. Da stellt sich schnell heraus, wer die Punkte des Linksabbiegens (Bild unten) gelernt hat und wer sich mit der Rechts-vor-links-Regel auskennt.

Bluthochdruck stellt sich wieder ein, wenn Prüfung angesagt ist. Zur theoretischen Prüfung wird ein Fragebogen bearbeitet. Zwanzigmal muss sich der Prüfling entscheiden, welche von den bis zu drei vorgegebenen Antworten die Richtige ist. Manchmal sind auch alle drei Antworten anzukreuzen. Das ist mindestens so schwierig wie eine Klassenarbeit. Im Praxisteil wird selbstverständlich gefahren. Da muss jeder zügig eine Kreuzung überqueren und den anderen Fahrern Vorfahrt gewähren oder das eigene Vorfahrtsrecht nutzen, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht verunsichert werden. Das Linksabbiegen wird dabei selbstverständlich auch nicht vergessen!

Eines soll aber noch besonders hervorgehoben werden. Die Mofakurse, die an unserer Schule seit dem Schuljahr 1992/93 von Herrn Nave geleitet werden, könnten ohne Unterstützung der Kreispolizeibehörde nicht stattfinden. Herr Schemme und Herr Pavan haben auch immer sehr viel Mühe in die Durchführung der praktischen Kursteile investiert. Sie haben ihre Augen überall und erkennen bereits sehr früh, welcher Kursteilnehmer etwas mehr „Zuwendung" benötigt, um den Abschlussparcours schließlich erfolgreich zu absolvieren.

Und so kann man immer wieder die Freude in den Gesichtern der Kursteilnehmer sehen, wenn sie hören, dass sich das Lernen gelohnt hat und all die Aufregung unnötig war, weil jetzt die erhoffte Prüfbescheinigung ausgestellt werden kann. Was nun noch fehlt, sind ein Passfoto, der passende Stempel und ein „Hals- und Beinbruch!" für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Dieter Nave