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Mofakurse am Gymnasium der Stadt Meschede
Bereits seit 1985 gibt es einen
Runderlass des Kultusministers, der festlegt, dass neben der Radfahrausbildung
an den Grundschulen auch Mofakurse für Schüler der Klasse 9 angeboten werden
sollen. Diese Kurse zielen darauf hin, dass der Jugendliche „verantwortungsbewusst
und angemessen vorbereitet am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen
kann" (Zitat aus dem erwähnten RdRrl. d. KM. v. 29.10.1985).
Dieses Ziel wird dadurch
erreicht, dass im Laufe von 18 bis 20 Doppelstunden (dies entspricht etwa einem
Schulhalbjahr) sowohl in theoretischer Vorbereitung als auch in praktischen
Übungen die Verhaltensnormen vorgestellt und eingeübt werden, die für eine
sichere Teilnahme am Verkehrsgeschehen notwendig sind.
Zur Theorie gehören nicht nur
die Regeln der Straßenverkehrsordnung, die dem Mofafahrer in einigen Paragrafen
besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen („Verkehrsregeln"). Es muss auch
besprochen werden, wer überhaupt ein Mofa fahren, darf („Fahrberechtigung und
Prüfbescheinigung") und welche Papiere nötig sind („Betriebserlaubnis und
Versicherungsnachweis"). Und natürlich, womit das Fahrzeug ausgerüstet
sein muss („Zulassungsbestimmungen"). Wenn man die Zeitung aufschlägt, um
die Polizeiberichte zu studieren, zeigt sich, dass ebenso großer Wert auf die
Frage gelegt werden muss, womit ein Mofa nicht ausgerüstet sein darf, damit aus
den erlaubten 25 Kilometern pro Stunde nicht ein Vielfaches wird
(„Frisieren").
Darüber hinaus aber werden auch
die vielfältigen Gefährdungen nicht vergessen, denen die Mofafahrer tagtäglich
in ganz besonderem Maße ausgesetzt sind. Sie erleben es immer wieder, dass sie
die Schwächeren sind und deren Daseinsberechtigung auf den Straßen äußerst
begrenzt zu sein scheint („Gefahrenlehre").
Häufig gefährden sich aber
besonders die jugendlichen Mofafahrer auch selbst, indem sie sich durch
Alkoholgenuss „gestärkt" auf das Zweirad schwingen und losfahren. Da wird,
oft mit Freunden zusammen, alles aus dem Fünfzigkubikzentimeter-Motor
herausgeholt, was drinsteckt („Verhalten in der Gruppe").
Die Fahrpraxis kann
selbstverständlich nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingeübt werden. Dafür
muss der „Schonraum" Übungsplatz herhalten. Dort wird in aller Ruhe
probiert, angefangen beim Anlassen, über das Anfahren, das Geradeausfahren
(auch über das Spurbrett), das Kurvenfahren (Slalomstrecke und Kreisstange),
das Wenden (im „Flaschenhals") (Bild oben) bis
zum punktgerechten Anhalten. Und wenn die Anfangsschwierigkeiten weitgehend
überwunden sind, geht es weiter zu Übungen an Kreuzungen und Einmündungen mit
und ohne Beschilderung. Da stellt sich schnell heraus, wer die Punkte des
Linksabbiegens (Bild unten) gelernt hat und wer sich mit der
Rechts-vor-links-Regel auskennt.
Bluthochdruck stellt sich wieder
ein, wenn Prüfung angesagt ist. Zur theoretischen Prüfung wird ein Fragebogen
bearbeitet. Zwanzigmal muss sich der Prüfling entscheiden, welche von den bis
zu drei vorgegebenen Antworten die Richtige ist. Manchmal sind auch alle drei
Antworten anzukreuzen. Das ist mindestens so schwierig wie eine Klassenarbeit.
Im Praxisteil wird selbstverständlich gefahren. Da muss jeder zügig eine
Kreuzung überqueren und den anderen Fahrern Vorfahrt gewähren oder das eigene
Vorfahrtsrecht nutzen, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht verunsichert
werden. Das Linksabbiegen wird dabei selbstverständlich auch nicht vergessen!
Eines soll aber noch besonders
hervorgehoben werden. Die Mofakurse, die an unserer Schule seit dem Schuljahr
1992/93 von Herrn Nave geleitet werden, könnten ohne Unterstützung der
Kreispolizeibehörde nicht stattfinden. Herr Schemme und Herr Pavan haben auch
immer sehr viel Mühe in die Durchführung der praktischen Kursteile investiert.
Sie haben ihre Augen überall und erkennen bereits sehr früh, welcher
Kursteilnehmer etwas mehr „Zuwendung" benötigt, um den Abschlussparcours
schließlich erfolgreich zu absolvieren.
Und so kann man immer wieder die
Freude in den Gesichtern der Kursteilnehmer sehen, wenn sie hören, dass sich
das Lernen gelohnt hat und all die Aufregung unnötig war, weil jetzt die
erhoffte Prüfbescheinigung ausgestellt werden kann. Was nun noch fehlt, sind
ein Passfoto, der passende Stempel und ein „Hals- und Beinbruch!" für die
Teilnahme am Straßenverkehr.
Dieter Nave
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