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Schulinterne Evaluation
- Mindeststandards für Selbstevaluation
- Schülerfeedback wird realisiert über die Klassenleitungen
(Verfügungsstunden), die SV-Verbindungslehrer, die SV-Vertreter, die
Schülerratsitzungen sowie über vielfältige Gespräche der Schulleitung mit den
Schülern. Die Schule entwickelt und erprobt weitere Verfahren zu einer
qualifizierten Rückmeldung von Schülern der einzelnen Stufen.
- In Sitzungen der Klassenpflegschaften und Schulpflegschaft sowie durch Besuche
der Elternstammtische werden regelmäßig durch Klassenleitungen bzw. Schulleitung
Einschätzungen der Elternschaft über die schulische Arbeit eingeholt.
- Die für die jeweiligen Aufgabenfelder
Verantwortlichen berichten regelmäßig in Gesprächen mit der Schulleitung sowie
in den zuständigen Mitwirkungsgremien der Schule über die Ergebnisse der
schulinternen Evaluation und die daraus zu ziehenden Konsequenzen. Wöchentliche
Lehrerratssitzungen dienen der Erkennung atmosphärischer Schwankungen oder
Störungen im Kollegium. Schulleitergespräche nach Bedarf oder spontan mit
SV-Vertretern und SV-Verbindungslehrern geben die Möglichkeit, Meinungen aus
der Schülerschaft zu erfassen. In der Schulkonferenz wird ein zusammenfassender
Bericht beraten.
- Die Bestands- und
Änderungsbeschlüsse sind in der schulischen Arbeit zu realisieren und zu
evaluieren.
- Evaluation eines Entwicklungsschwerpunktes
Unsere
Schule führt in jedem Schuljahr eine auf einen Entwicklungsschwerpunkt
der Schule bezogene und durch die Schulkonferenz vorher festgelegte
Evaluationsmaßnahme durch, die sich auf den Unterricht oder die
Erziehungsarbeit der Schule bezieht. Die diesbezüglichen Festlegungen sind
Bestandteil der „Ergänzungen
zum Schulprogramm“ im Anhang [A 1]. Dieser Prozess erfordert jeweils die Erstellung eines
entsprechenden Arbeitsplans (a) und Planungen zur Fortbildung (b).
a) Arbeitsplan
Arbeitspläne dienen der
Arbeitskultur in der Schule und haben die Funktion, Prozesse von
Entwicklungsvorhaben zu strukturieren und die Implementation zu sichern. Sie
enthalten die notwendigen inhaltlichen Festlegungen, die personenbezogene
Aufgabenverteilung, die zeitliche Strukturierung sowie die Beachtung wichtiger
Gremien, um Transparenz und Beteiligung zu gewährleisten und eine
Beschlussfassung mit möglichst großem Konsens herbeizuführen.
Der auf
die „Evaluation eines
Entwicklungsschwerpunktes“ bezogene und jeweils von der im Namen des
Kollegiums bestimmten Arbeitsgruppe zu erstellende Arbeitsplan ist dem Anhang „Ergänzungen zum Schulprogramm“ [A 1] zu
entnehmen.
b) Fortbildungsplanung
Einzelheiten
zur Fortbildungsplanung – insbesondere die auf die „Evaluation eines Entwicklungsschwerpunktes“ des jeweiligen
Schuljahres bezogene – sind Bestandteil der „Ergänzungen zum Schulprogramm“ im Anhang [A1] .
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