homelogo.jpg
Start arrow Profil arrow Schulprogramm arrow 10 Bausteine arrow Vertretung

 

Weitere Konzeptbausteine: Vertretungskonzept

Unserem Vertretungskonzept liegen folgende Prämissen zu Grunde:

  • Schüler haben Anspruch auf Unterricht.
  • Eltern erwarten, dass ihre Kinder während der Schulzeit sinnvoll unterrichtet und betreut werden.

Diesen Ansprüchen wird unsere Schule gerecht, indem sie für alle Klassen verbindliche Stundenpläne sowie zusätzlich für die Lehrkräfte verbindliche Aufsichtspläne erstellt.


Im Hinblick auf konkret zu erreichende Kenntnisse und Fähigkeiten ist kurz- oder langfristiger Unterrichtsausfall zu vermeiden. Für durch Krankheit, Fortbildung oder Beurlaubung bedingte Ausfälle von Lehrkräften wird festgelegt:

  • In der Sekundarstufe I wird Unterricht erteilt von der ersten bis zur fünften Unterrichtsstunde; in der Sekundarstufe II werden Aufgaben zur selbständigen Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
  • Zur Sicherstellung der Vertretungsmöglichkeit ist das Kollegium bereit, Bereitschaftsstunden zu leisten. Damit stehen täglich von der ersten bis zur fünften Unterrichtsstunde ein bis zwei Lehrkräfte nach festgelegtem Halbjahresplan zur Verfügung. Lehrkräfte, denen wegen Klassenfahrten, Exkursionen oder anderer schulischer Veranstaltungen der eigene Unterricht ausfällt, werden in diesen Stunden für Vertretungen eingesetzt. Für darüber hinaus notwendige Vertretungen übernehmen Lehrkräfte nach Absprache in ihren Freistunden den Unterricht.
  • Eine sinnvolle Vertretung wird eingesetzt unter folgenden Gesichtspunkten:
  1. Die Vertretung erfolgt möglichst fachkompetent.
  2. Die Vertretung erfolgt möglichst klassenkompetent.
  3. Die zu vertretende Lehrkraft stellt rechtzeitig Material zur Verfügung, das eine sinnvolle Fortführung des Unterrichts ermöglicht.
  4. Ergebnisse aus Vertretungsunterricht in der SI sowie selbständiges Arbeiten in der SII unterliegen der späteren Kontrolle durch die zu vertretenden FL und ermöglichen so, die Kontinuität im Lernfortschritt zu wahren. 

Langfristiger Ausfall von Lehrkräften wird soweit wie möglich kompensiert über Mittel, die das Land NRW im Rahmen der Institution „Geld statt Stellen“ den Bezirksregierungen und Schulämtern zuweist (AVO-RL, § 10).