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Beratung
Beratung wird als Anleitung zur Selbstverwirklichung und
Selbstbestimmung verstanden und findet so gesehen als Aufgabe der Lehrperson
täglich in Unterrichts- und Erziehungssituationen statt. Ratsuchende können zum
Einen Schüler und Eltern sein, zum Anderen aber auch die eigenen Kollegen. Im täglichen Schulleben gibt es eine Fülle von
Beratungsanlässen, die hier in knapper Form genannt werden sollen. Da einige
bereits anderen Kapiteln untergeordnet sind, wird an dieser Stelle lediglich
auf sie verwiesen.
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Schullaufbahnberatung und Berufswahlvorbereitung
Beratung findet statt
- am Tag der
offenen Tür (Kapitel 4.1.1 a)
- an
Elternsprechtagen
- bei
Schulformwechsel
- bei der
Sprachenwahl in Klasse 6
- bei der
Wahl im Differenzierungsbereich in Klasse 8 und 9 (bis Schuljahr 2008/09: auch
Klasse 9) (Kapitel 4.1.2)
- bei der
Fächerwahl in der Oberstufe (Kapitel 4.2)
- zum Thema
Berufswahl z.B. durch Vertreter des BIZ (Kapitel 7.3)
- bei
Schülern, die von anderen Schulformen an unsere Schule wechseln möchten
- Hierbei
sollen Lernschwächen erkannt und Hilfsmöglichkeiten angeboten werden (gezielte
Nachhilfe [Tandem, Kapitel 4.1.2],
Lernprogramme, Übungsmaterial zur Selbsthilfe). Ziel dabei ist es unter Anderem
Schüler und Eltern miteinander über die vorhandenen Probleme ins Gespräch zu
bringen, um auf diese Weise mehr Verständnis und eine differenziertere Wahrnehmung
auf Seiten der Eltern zu erreichen. (Professionelle psychologische Hilfe muss
allerdings von Fachpersonal geleistet werden.)
- Ebenso
werden Hilfen bei leistungsstarken Schülern angeboten (Zusatzmaterial, ...)
- Für den
Unterricht und die häusliche Arbeit werden Strategien für eigenständiges Lernen
vermittelt (Kapitel 4.1.1 b).
- Die Schüler
der Jahrgangsstufe 12 werden bei der Anfertigung ihrer Facharbeiten von ihren
Fachlehrern beraten.
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Beratung in Konfliktfällen (im Sinne
interpersonaler oder sozialer Konflikte)
- bei Schulformwechsel oder
Konflikten zwischen Schülern und Lehrern (Beratungslehrer)
- bei Konflikten zwischen Schülern
bzw. Schülergruppen (Streitschlichtung,
Kapitel 4.1.2)
- In besonderen Fällen ist die Regionale Schulberatungsstelle für den Hochsauerlandkreis
Ansprechpartner.
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