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Beratung

Beratung wird als Anleitung zur Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung verstanden und findet so gesehen als Aufgabe der Lehrperson täglich in Unterrichts- und Erziehungssituationen statt. Ratsuchende können zum Einen Schüler und Eltern sein, zum Anderen aber auch die eigenen Kollegen. Im täglichen Schulleben gibt es eine Fülle von Beratungsanlässen, die hier in knapper Form genannt werden sollen. Da einige bereits anderen Kapiteln untergeordnet sind, wird an dieser Stelle lediglich auf sie verwiesen. 

  • Schullaufbahnberatung und Berufswahlvorbereitung

Beratung findet statt

  • am Tag der offenen Tür (Kapitel 4.1.1 a)
  • an Elternsprechtagen
  • bei Schulformwechsel
  • bei der Sprachenwahl in Klasse 6
  • bei der Wahl im Differenzierungsbereich in Klasse 8 und 9 (bis Schuljahr 2008/09: auch Klasse 9) (Kapitel 4.1.2)
  • bei der Fächerwahl in der Oberstufe (Kapitel 4.2)
  • zum Thema Berufswahl z.B. durch Vertreter des BIZ (Kapitel 7.3)
  • bei Schülern, die von anderen Schulformen an unsere Schule wechseln möchten
  • Lernberatung

  • Hierbei sollen Lernschwächen erkannt und Hilfsmöglichkeiten angeboten werden (gezielte Nachhilfe [Tandem, Kapitel 4.1.2], Lernprogramme, Übungsmaterial zur Selbsthilfe). Ziel dabei ist es unter Anderem Schüler und Eltern miteinander über die vorhandenen Probleme ins Gespräch zu bringen, um auf diese Weise mehr Verständnis und eine differenziertere Wahrnehmung auf Seiten der Eltern zu erreichen. (Professionelle psychologische Hilfe muss allerdings von Fachpersonal geleistet werden.)
  • Ebenso werden Hilfen bei leistungsstarken Schülern angeboten (Zusatzmaterial, ...)
  • Für den Unterricht und die häusliche Arbeit werden Strategien für eigenständiges Lernen vermittelt (Kapitel 4.1.1 b).
  • Die Schüler der Jahrgangsstufe 12 werden bei der Anfertigung ihrer Facharbeiten von ihren Fachlehrern beraten.
  • Beratung in Konfliktfällen (im Sinne interpersonaler oder sozialer Konflikte)

  • bei Schulformwechsel oder Konflikten zwischen Schülern und Lehrern (Beratungslehrer)
  • bei Konflikten zwischen Schülern bzw. Schülergruppen (Streitschlichtung, Kapitel 4.1.2)
  • In besonderen Fällen ist die Regionale Schulberatungsstelle für den Hochsauerlandkreis Ansprechpartner.