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Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I und II

Grundlage der Berufswahlorientierung ist der Erlass des Ministeriums für Schule, Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 23.09.1999, in dem herausgestellt wird, dass Schüler befähigt werden sollen, „eigene Entscheidungen im Hinblick auf den Übergang ins Erwerbsleben vorzubereiten und selbstverantwortlich zu treffen“ und die Berufswahlorientierung als „eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Berufsberatung“* beschrieben wird.

Diesem Auftrag trägt unser Gymnasium in vielerlei Hinsicht unter der Voraussetzung Rechnung, dass „berufswahlorientierende Maßnahmen, wenn sie erfolgreich sein sollen, auf die Möglichkeiten der jeweiligen Schule, die spezifischen Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler sowie das lokale und regionale Umfeld bezogen sein (müssen)“**.

 

Lokales und regionales Umfeld und dessen Bedingungen

Unter der Maßgabe eines sich aus Dienstleistungsunternehmen lokalen und regionalen Zuschnitts, Behörden, kleinen und mittleren Handwerksbetrieben und kleinem bis mittelständischem produzierenden Gewerbe sowie dem Einzelhandel strukturierten ökonomischen Umfeldes sind die Wahlmöglichkeiten der Schüler im Hinblick auf ihre Praktikumsstellen, z.B. im Bereich Medien, begrenzt, was dazu führt, dass bei besonderen Interessen und Möglichkeiten Schüler den regionalen Bereich verlassen und zum Beispiel bei großen Unternehmen, Dienstleistern unterschiedlicher Branchen, politischen Institutionen oder Behörden  ihr Praktikum absolvieren. Diese Eigeninitiative ist grundsätzlich zu befürworten und als Ausdruck der Schlüsselqualifikationen  Mobilität und Selbstständigkeit zu interpretieren.

 

Maßnahmen zur Berufswahlorientierung

Überwiegendes Bildungsziel ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife, daher liegt der Schwerpunkt der schulischen Maßnahmen zur Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe II.

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sollen einen Beitrag dazu leisten, Schülern des Gymnasiums der Stadt Meschede zu einer rationalen und zukunftsorientierten Berufswahl zu befähigen. Sie sind als Module zu verstehen, die ihre Wirkung allerdings ohne die Eigeninitiative der Schüler und die Verantwortung des Elternhauses nicht entfalten können.

  • Maßnahmen zum Abschluss der Sekundarstufe I

Beginnend mit der Jahrgangsstufe 10 setzt in Rücksprache mit dem für die Berufswahlorientierung verantwortlichen Lehrer  die Beratung hinsichtlich der Frage „Studium oder Beruf?“ und deren Spezifizierung durch Berufsberater der BfA im BIZ ein.

  • Maßnahmen in der Sekundarstufe II
  • In der Jahrgangsstufe 11 findet ein verbindliches zweiwöchiges Praktikum zur Berufswahlorientierung, in der Regel mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres, statt. (Anhang [A 11])
  • In der Jahrgangsstufe 12.2 findet in einer doppelstündigen Veranstaltung eine allgemeine Orientierung „Wege nach dem Abitur“ statt.
  • Im Anschluss erfolgt in den Jahrgangsstufen 12 und 13 eine regelmäßige individuelle, am Bedarf orientierte Beratung durch Berufsberater der BfA.
  • An einem separaten Schwarzen Brett auf dem Oberstufenflur werden aktuelle Aushänge zu Studium und Beruf präsentiert; zudem werden regelmäßig erscheinende und spezielle Informationsschriften ausgelegt.

Weitere Optionen

  • Schülerinnen der Jahrgangsstufen 8 bis 10 können an Veranstaltungen im Rahmen des „Girls’ Day“ teilnehmen, der mit dem Ziel durchgeführt wird, Mädchen erleben zu lassen, dass auch so genannte frauen-untypische Berufe sehr wohl eine Wahl für sie sein können.
  • Schüler mit spezifischen Begabungen und Fähigkeiten haben die Möglichkeit, bereits im Rahmen ihrer Schulzeit universitäre Qualifikationen zu erwerben.
  • Schüler haben die Möglichkeit, ein „Schnupperstudium“, z.B. an der FH Meschede zu absolvieren.
  • Schüler der Jahrgangsstufe 12.2 haben die Möglichkeit, im Rahmen des Bewerbungstrainings an Bewerberseminaren, z.B. der BEK, teilzunehmen.

Unterrichtsbegleitende Maßnahmen

  • Thematisierung wichtiger und grundlegender Aspekte der Arbeits- und Berufswelt in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern (lt. Richtlinien in Sek. I und II) sowie in den sprachlich- literarischen Fächern (standardisierte Texte wie Bewerbungsschreiben und Lebenslauf, Fach Deutsch) 
  • Betriebserkundungen in heimischen Betrieben wie auch im überregionalen Bereich (i. d. R. durch die gesellschaftswissenschaftliche Fächer)

All diese Maßnahmen und Module sind dem Bildungsziel „Erwerb von Berufswahlkompetenz“, die das Gymnasium im allgemeinen und besonders in Zeiten eines rapiden Wandels unter dem Druck der Globalisierung anzustreben und zu vermitteln hat, funktional zugeordnet. Dass sich aber das Profil dieser Maßnahmen in einem dynamischen Prozess der Interaktion von Schule, Wirtschaft und Gesellschaft ständig wandelt, ist diesem Bereich des Schulprogramms implizit.

 


* BASS 12. 21 Nr. 1

**Bildungsportal NRW, Berufswahlorientierung in Nordrhein-Westfalen