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Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I
und II
Grundlage
der Berufswahlorientierung ist der Erlass des Ministeriums für Schule,
Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 23.09.1999, in dem herausgestellt
wird, dass Schüler befähigt werden sollen, „eigene Entscheidungen im
Hinblick auf den Übergang ins Erwerbsleben vorzubereiten und
selbstverantwortlich zu treffen“ und die Berufswahlorientierung als „eine
gemeinsame Aufgabe von Schule und Berufsberatung“* beschrieben wird.
Diesem Auftrag trägt unser
Gymnasium in vielerlei Hinsicht unter der Voraussetzung Rechnung, dass
„berufswahlorientierende Maßnahmen, wenn sie erfolgreich sein sollen, auf die
Möglichkeiten der jeweiligen Schule, die spezifischen Bedürfnisse ihrer
Schülerinnen und Schüler sowie das lokale und regionale Umfeld bezogen sein
(müssen)“**.
Lokales und
regionales Umfeld und dessen Bedingungen
Unter der Maßgabe eines sich aus
Dienstleistungsunternehmen lokalen und regionalen Zuschnitts, Behörden, kleinen
und mittleren Handwerksbetrieben und kleinem bis mittelständischem
produzierenden Gewerbe sowie dem Einzelhandel strukturierten ökonomischen
Umfeldes sind die Wahlmöglichkeiten der Schüler im Hinblick auf ihre Praktikumsstellen,
z.B. im Bereich Medien, begrenzt, was dazu führt, dass bei besonderen
Interessen und Möglichkeiten Schüler den regionalen Bereich verlassen und zum
Beispiel bei großen Unternehmen, Dienstleistern unterschiedlicher Branchen,
politischen Institutionen oder Behörden
ihr Praktikum absolvieren. Diese Eigeninitiative ist grundsätzlich zu
befürworten und als Ausdruck der Schlüsselqualifikationen Mobilität und Selbstständigkeit zu interpretieren.
Maßnahmen zur
Berufswahlorientierung
Überwiegendes Bildungsziel ist
der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife, daher
liegt der Schwerpunkt der schulischen Maßnahmen zur Berufswahlorientierung in
der Sekundarstufe II.
Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sollen einen
Beitrag dazu leisten, Schülern des Gymnasiums der Stadt Meschede zu einer
rationalen und zukunftsorientierten Berufswahl zu befähigen. Sie sind als
Module zu verstehen, die ihre Wirkung allerdings ohne die Eigeninitiative der
Schüler und die Verantwortung des Elternhauses nicht entfalten können.
- Maßnahmen zum Abschluss der Sekundarstufe I
Beginnend mit der Jahrgangsstufe
10 setzt in Rücksprache mit dem für die Berufswahlorientierung verantwortlichen
Lehrer die Beratung hinsichtlich der
Frage „Studium oder Beruf?“ und deren Spezifizierung durch Berufsberater der
BfA im BIZ ein.
- Maßnahmen in der Sekundarstufe II
- In der Jahrgangsstufe 11 findet
ein verbindliches zweiwöchiges Praktikum zur Berufswahlorientierung, in der
Regel mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres, statt. (Anhang [A 11])
- In der Jahrgangsstufe 12.2 findet
in einer doppelstündigen Veranstaltung eine allgemeine Orientierung „Wege nach
dem Abitur“ statt.
- Im Anschluss erfolgt in den
Jahrgangsstufen 12 und 13 eine regelmäßige individuelle, am Bedarf orientierte
Beratung durch Berufsberater der BfA.
- An einem separaten Schwarzen
Brett auf dem Oberstufenflur werden aktuelle Aushänge zu Studium und Beruf
präsentiert; zudem werden regelmäßig erscheinende und spezielle Informationsschriften
ausgelegt.
Weitere Optionen
- Schülerinnen
der Jahrgangsstufen 8 bis 10 können an Veranstaltungen im Rahmen des „Girls’
Day“ teilnehmen, der mit dem Ziel durchgeführt wird, Mädchen erleben zu lassen,
dass auch so genannte frauen-untypische Berufe sehr wohl eine Wahl für sie sein
können.
- Schüler mit
spezifischen Begabungen und Fähigkeiten haben die Möglichkeit, bereits im
Rahmen ihrer Schulzeit universitäre Qualifikationen zu erwerben.
- Schüler
haben die Möglichkeit, ein „Schnupperstudium“, z.B. an der FH Meschede zu
absolvieren.
- Schüler der
Jahrgangsstufe 12.2 haben die Möglichkeit, im Rahmen des Bewerbungstrainings an
Bewerberseminaren, z.B. der BEK, teilzunehmen.
Unterrichtsbegleitende Maßnahmen
- Thematisierung
wichtiger und grundlegender Aspekte der Arbeits- und Berufswelt in den
gesellschaftswissenschaftlichen Fächern (lt. Richtlinien in Sek. I und II)
sowie in den sprachlich- literarischen Fächern (standardisierte Texte wie Bewerbungsschreiben
und Lebenslauf, Fach Deutsch)
- Betriebserkundungen
in heimischen Betrieben wie auch im überregionalen Bereich (i. d. R. durch die
gesellschaftswissenschaftliche Fächer)
All diese Maßnahmen und Module
sind dem Bildungsziel „Erwerb von Berufswahlkompetenz“, die das Gymnasium im
allgemeinen und besonders in Zeiten eines rapiden Wandels unter dem Druck der
Globalisierung anzustreben und zu vermitteln hat, funktional zugeordnet. Dass
sich aber das Profil dieser Maßnahmen in einem dynamischen Prozess der
Interaktion von Schule, Wirtschaft und Gesellschaft ständig wandelt, ist diesem
Bereich des Schulprogramms implizit.
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